Ablauf bei Fehlzeiten

  1. Die Schüler/innen sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an geplanten Schulveranstaltungen (Exkursionen, Projekte etc.) verpflichtet.
  2. Krankheit oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die eine Teilnahme am Unterricht verhindern, verpflichten die Eltern, den Grund und die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens am 1. Tag der Schule anzuzeigen (Telefon, Formular auf der Homepage).
  3. Eine schriftliche Entschuldigung (mit Begründung) ist nach Rückkehr umgehend dem Klassenleiter vorzulegen (Form: A4).
  4. Bei mehr als drei Tagen ohne Anwesenheit in der Schule ist ein Krankenschein vom Arzt vorzulegen.
  5. Fehlen Schüler nachweislich unentschuldigt, werden angekündigte schriftliche und mündliche Leistungserhebungen sowie Klassenarbeiten mit der Note 6 bewertet.
  6. Arzttermine sind in der Regel in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Unaufschiebbare Facharzttermine und Laboruntersuchungen sind vorher dem Fachlehrer anzuzeigen.
  7. Verschlafen gilt als unentschuldigtes Fehlen.

Krankmeldungen

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Krankmeldung über das Formular keine schriftliche Entschuldigung Ihrerseits bzw. einen Krankenschein für die Zeit der Abwesenheit Ihres Kindes/Ihrer Kinder vom Unterricht ersetzt.

 




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