Hausordnung

der Gemeinschaftsschule „Wilhelm Weitling“ Magdeburg vom 01.06.2022

 

§1
Die vorliegende Hausordnung gilt für uns Schülerinnen und Schülern, alle an der Schule beschäftigten Personen und Besucher gleichermaßen.


§2
(1) Alle Personen haben sich im Schulgebäude bzw. auf dem Schulgelände den Normen gesellschaftlichen Zusammenlebens entsprechend zu verhalten. Hierzu zählen insbesondere
-dass wir einen höflichen und respektvollen Umgang miteinander pflegen,
-dass wir das Eigentum anderer achten und nicht anfassen,
-dass wir die Schule in angemessener Kleidung besuchen,
-dass wir während des Unterrichts grundsätzlich nicht essen.
-dass unsere Unterrichts- und Arbeitsmittel stets vollständig und
einsatzbereit sind und
-dass wir dem Unterrichtsverlauf aufmerksam folgen und für eine ruhige Arbeitsatmosphäre sorgen.
(2) Die Anweisungen des Personals der Schule werden von den Schülerinnen und Schülern und Besuchern umgehend befolgt.
(3) Sachbeschädigungen und vorsätzliche Verunreinigungen werden vermieden. Die Unterrichtsräume werden sauber und ordentlich verlassen.


§3
(1) Jeglicher Umgang mit sowie der Gebrauch von Sucht gefährdenden Stoffen (Nikotin, Alkohol, Energydrinks und andere Drogen) ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände untersagt.
(2) Der Umgang mit Feuerzeugen, offenem Feuer oder explosiven Stoffen und Stoffgemischen ist uns Schülern grundsätzlich untersagt. Über Ausnahmen entscheidet der Lehrer.
(3) Das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist verboten.
(4) Wertgegenstände und größere Geldbeträge sind in der Regel nicht mit in die Schule zu bringen. Andernfalls sind sie so zu verwahren, dass ein Verlust durch Fahrlässigkeit oder Diebstahl ausgeschlossen werden kann.
(5) Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte der Schüler und Schülerinnen müssen mit Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet werden und dürfen erst mit Verlassen des Schulgeländes wieder in Betrieb genommen werden.


§4
(1) Der Unterricht beginnt um 07:30 Uhr. Der Einlass erfolgt um 07:20 Uhr.
(2) Mit dem Einlass um 07:20 Uhr werden die Unterrichtsräume durch die Lehrkräfte geöffnet.


§5
(2) Es gibt nach jeweils zwei Unterrichtsstunden eine Hofpause von mindestens 15 Minuten. Diese verbringen wir im Freien.
(3) Lässt die Witterung während der Hofpausen keinen Aufenthalt im Freien zu wird abgeklingelt und die Klassen verbleiben mit dem unterrichtenden Fachlehrer im zuletzt genutzten Unterrichtsraum. Setzt der Regen während der Hofpause ein, veranlasst die Aufsicht führende Lehrkraft das Abklingeln der Hofpause. Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte begeben sich in diesem Fall umgehend in die entsprechenden Räume und Bereiche.
(4) In allen Pausen und Freistunden ist den Schülerinnen und Schülern das Verlassen des Schulgeländes untersagt.


§6
(1) Die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte während der Hofpausen erstreckt sich auf das Schulgebäude und den Pausenhof. Sie werden von den Schüleraufsichten unterstützt. Der Schüleraufsicht werden für die Wahrnehmung ihres Auftrags die gleichen Rechte wie den aufsichtsführenden Lehrkräften übertragen. Ihren Anweisungen ist ebenfalls Folge zu leisten.
(2) Darüber hinaus sind die Lehrkräfte gehalten, auch das unmittelbar zur Schule gehörende Gelände zu kontrollieren.


§7
(1) Während der Unterrichtsstunden werden die Eingangstüren der Schule geschlossen. Zu spät kommende Schüler haben dann keinen Anspruch auf Einlass.
(2) Wenn mit Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft zum Unterricht erscheint, eine Klasse also ohne Lehrkraft bleibt, ist dies durch einen Vertreter oder eine Vertreterin dieser Klasse im Sekretariat der Schule mitzuteilen.

(3) Wird den Schülerinnen und Schülern von einer Lehrkraft ein Unterrichtsraum geöffnet, so ist diese auch für die entsprechende Aufsicht verantwortlich.


§8
Der Vertretungsplan für den jeweils kommenden Schultag wird in der Regel bis zur dritten Hofpause bekannt gegeben.


§9
Die zur Verfügung gestellten Lehrbücher werden von Schülerinnen und Schülern pfleglich behandelt und durch Eintrag von Namen und Benutzungszeitraum gekennzeichnet.


§10
Wenn eine Klasse oder eine Schülergruppe im Rahmen schulischer Veranstaltungen das Schulgelände außerplanmäßig verlässt, hat die Abmeldung durch die verantwortliche Lehrkraft im Sekretariat schriftlich unter Angabe von Grund, Ziel und Zeit zu erfolgen.


§11
(1) Außerhalb der regulären Unterrichtszeit wird die Verschlusssicherheit des Schulgebäudes durch den Hausmeister der Schule gewährleistet.
(2) Außerhalb der regulären Unterrichtszeit liegende Veranstaltungen sind durch die Verantwortlichen rechtzeitig anzumelden.


§12
(1) Fahrräder dürfen auf eigene Gefahr in den hierfür vorgesehenen Bereichen des Schulgeländes abgestellt werden und sind durch die Eigentümer zu sichern.
(2) Auf dem Schulgelände ist das Fahrrad zu schieben und eine Gefährdung aller auf dem Schulgelände befindlichen Personen zu vermeiden.


§13
(1) Die Betriebssicherheit der Schule gefährdende bzw. beeinträchtigende Schäden sind sofort im Sekretariat zu melden.
(2) Zu melden sind dort weiterhin alle besonderen Vorkommnisse, wie zum Beispiel
- das Auftreten ansteckender Krankheiten,
- Unfälle von Personen und
- Gewalttätigkeiten (auch auf dem Schulweg).
(3) Über besonders schwere Vorkommnisse und Störungen des Unterrichts ist die Schulleitung zu informieren.


§14
(1) Alle Besucher melden sich nach dem Betreten des Schulgeländes im Sekretariat an und tragen dort ihr Anliegen vor.
(2) Schulfremden Personen kann der Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände untersagt werden.


§15
Diese Hausordnung tritt am 01.06.2022 auf Beschluss der Gesamtkonferenz der Schule einschließlich Anlage in Kraft. Die Änderung oder Aktualisierung der Anlage bedarf keines weiteren Beschlusses der Gesamtkonferenz.

 

Anlage zur Hausordnung

der Gemeinschaftsschule „Wilhelm Weitling“ Magdeburg in der Fassung vom 01.06.2022


zu § 2
1. Wir akzeptieren Stärken und Schwächen unserer Mitschülerinnen und Mitschüler
2. Bei wiederholter Arbeitsverweigerung im Unterricht holen wir die versäumten Lerninhalte nachmittags in der Schule
nach. Schülerinnen und Schüler, die ihre Hausaufgaben oberflächlich oder gar nicht anfertigen, können zum Nacharbeiten verpflichtet werden.
3. Versäumte Unterrichtsinhalte arbeiten wir selbständig innerhalb eines vertretbaren Zeitraumes nach.
4. Entschuldigt versäumte Klassenarbeiten werden zu festgelegten Terminen nachgeschrieben.
5. Vergessen wir zum dritten Mal innerhalb eines Schuljahres unser Sportzeug (hierzu zählen auch Wechselsportschuhe für den Unterricht innerhalb der Sporthalle), so holen wir diese nach.
6. Der Ordnungsdienst ist für die Sauberkeit des Raumes verantwortlich.
Der Aufenthalt mit Getränken aus dem Automaten ist nur in der Eingangshalle oder im Freien gestattet.
7. Wir halten die Toiletten ordentlich und sauber. Das Papier wird ausschließlich zur vorgesehenen Verwendung benutzt und anschließend in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen. Wird jemand beim mutwilligen Verschmutzen bzw. Zerstören der Toiletten erwischt, muss sie oder er diese im zumutbaren Rahmen reinigen, für die Reparatur aufkommen.
8. Schülerinnen und Schüler, die im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände vorsätzliche Verschmutzungen oder Beschädigungen verursachen, können in angemessenem Umfang zu Reinigungs- oder Reparaturarbeiten verpflichtet werden.
9. Unter angemessener Bekleidung verstehen wir, dass wir bspw. keine bauchfreien sowie weit ausgeschnittene Oberteile, Hotpants und extrem kurze Röcke anziehen.


zu § 3
1. Konkret dürfen im Schulgebäude, in der Sporthalle und auf dem Schulgelände keine Handys und dergleichen zu sehen sein. Bei Verstößen sind solche Geräte im Sekretariat zur Abholung durch die Erziehungsberechtigten zu hinterlegen. Über Ausnahmen entscheidet allein die Schulleitung.
2. Smartwatches sind während des Schreibens von Tests sowie Klassenarbeiten in den Taschen zu verstauen.


zu § 4
1. Wir finden uns bis 07:20 Uhr auf dem Schulhof ein und betreten das Gebäude nach dem Vorklingelzeichen über den Haupteingang an der Nordseite (Kl. 7-10) und den westlichen Eingang (Kl. 5/6) des Schulgebäudes.
2. Bei schlechter Witterung dürfen wir die Eingangshalle der Schule vorzeitig betreten.


zu § 5
1. Zu Beginn der Hofpausen werden Schultaschen und Sportbeutel an geeigneten Plätzen abgelegt. Die Schule übernimmt für Diebstähle keine Haftung.
2. Während der Hofpausen stehen uns folgende Bereiche zur Verfügung:
Schulhof (gepflasterte Fläche Nordseite)
Schulhof (Erholungsbereich Westseite)
Sportplatz
3. Die Süd- und Ostseite werden von uns nicht genutzt.
4. Die Anpflanzungsbereiche von Sträuchern sollen nicht betreten werden. Bei Zuwiderhandlung ist die Anlage in Ordnung zu bringen.
5. Ein Verlassen des Schulgeländes vor Unterrichtsende ist für uns Schülerinnen und Schüler nur mit Genehmigung einer Lehrkraft nach Abmeldung im Sekretariat erlaubt. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 sind grundsätzlich von den Eltern abzuholen. Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7-10 können nach Rücksprache mit den Eltern andere Entscheidungen getroffen werden.
6. Wenn eine Hofpause vorzeitig abgeklingelt wird, begeben wir uns auf die Flure derjenigen Etagen, wo wir in der kommenden Stunde Unterricht haben werden. Die Lehrerinnen und Lehrer der folgenden Unterrichtsstunde begeben sich unverzüglich zu den Klassenzimmern und übernehmen die Aufsicht.
7. Möchte eine Schülerin, ein Schüler die Schule aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig verlassen, meldet sie oder er sich zuerst bei der Lehrkraft ab. Diese macht einen entsprechenden Vermerk im Klassenbuch und schickt den Schüler oder die Schülerin ins Sekretariat, welches die Erziehungsberechtigten informiert. In der Regel werden erkrankte Schülerinnen und Schüler dann von diesen abgeholt.


zu § 6
1. Die Schulleitung setzt Schüleraufsichten ein, die, mit entsprechenden Rechten ausgestattet, die Aufsicht führenden Lehrkräfte unterstützen.
2. Das zur Schule gehörende Gelände erstreckt sich auch über den Schulzaun hinaus – Anliegerpflichten.


zu § 7
1. Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht und verhalten uns so, dass ein geregelter Unterricht stattfinden kann.
2. Der Unterrichtsraum wird nur in Begleitung oder auf Anweisung einer Lehrkraft betreten.
3. Bis zum Stundenklingeln legen wir die Jacken und Kopfbedeckungen ab und packen alle notwendigen Arbeitsmittel
aus.
4. Den Transport der Klassenbücher zwischen den Unterrichtsräumen übernehmen zuverlässige Schüler oder
Schülerinnen.
5. Ein Mitglied der Klasse informiert im Sekretariat spätestens nach 5 Minuten, wenn mit Ertönen des Klingelzeichens keine Lehrkraft erscheint.

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